Mietpreisbremse. Hilft sie Menschen mit geringem Einkommen?
- 13.11.2015
- Seit Mitte 2015 haben die Länder die Möglichkeit, in Gebieten mit „angespannten Wohnungsmärkten“ eine sogenannte Mietpreisbremse anzuordnen. Den betroffenen Vermietern ist es dann grundsätzlich verboten, beim Neuabschluss von Mietverträgen einen Mietzins zu verlangen, der mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Das ist insoweit ein Novum, als sich bisher das Mietrecht darauf beschränkt hat, die Änderung des Mietzinses in bestehenden Mietverhältnissen zu regulieren. Beim Neuabschluss waren die Vermieter demgegenüber im Wesentlichen frei darin zu entscheiden, welchen Mietzins sie für eine Wohnung verlangen. Ist ein solches Instrument sinnvoll? Ziel der Mietpreisbremse ist es, der sogenannten Gentrifizierung entgegenzuwirken: Sie soll die Situation einkommensschwacher Wohnungssuchender verbessern und auf diese Weise verhindern, dass diese aus ihren „angestammten Wohnquartieren“ verdrängt werden. Ob die Mietpreisbremse hierzu geeignet ist, erscheint jedoch in höchstem Maße zweifelhaft. Zwar wird sie wohl dazu führen, dass die Mieten in den betroffenen Gebieten weniger stark steigen. Infolgedessen wird es für einkommensschwächere Interessenten eventuell auch möglich sein, den Mietzins für eine Wohnung aufzubringen, die sie sich ohne die Mietpreisbremse nicht „leisten“ könnten. „Angespannte Wohnungsmärkte“ – hierauf zielt die Mietpreisbremse – sind aber gerade dadurch gekennzeichnet, dass mehr Wohnraum nachgefragt als angeboten wird. Mit anderen Worten: Auf eine angebotene Wohnung bewerben sich mehrere Interessenten. Allein der Umstand, dass sich ein Bewerber die Wohnung leisten könnte, genügt angesichts dieser Konkurrenzsituation nicht, um die Wohnung auch tatsächlich zu erhalten. Der einkommensschwache Interessent bleibt vielmehr im Nachteil. Denn ein rational handelnder Vermieter wird seine Auswahlentscheidung maßgeblich davon abhängig machen, welcher Interessent über die beste Bonität verfügt. Hier sind die einkommensstarken Wohnungssuchenden im Vorteil. Schon weil bei ihnen die Miete einen vergleichsweise kleinen Anteil des Einkommens ausmacht, ist die Gefahr geringer, dass sie wegen unvorhergesehener finanzieller Einbußen einmal nicht in der Lage sein werden, die Miete zu bezahlen. Das Ergebnis: Die Mietpreisbremse führt nicht dazu, dass Einkommensschwache besseren Zugang zu Wohnraum erhalten. Stattdessen bewirkt sie, dass einkommensstarke Wohnungssuchende ihren Bedarf nach Wohnraum günstiger befriedigen können – zulasten der Vermieter. Man muss sogar befürchten, dass auf diese Weise die ohnehin in der Vergangenheit schon stark gestiegene Pro-Kopf-Wohnfläche bei „Besserverdienern“ sogar weiter steigt, das heißt sie sich noch größere Wohnungen leisten werden. Der beabsichtigte Schutz einkommensschwacher Haushalte würde dadurch sogar in sein Gegenteil verkehrt.