Verbund: Nordwest-Niedersachsen für Patentverwertung
Drittmittelprojekt uri icon

Beschreibung

  • Durch die Novellierung des § 42 des Arbeitnehmererfindergesetzes am 7. Februar 2002 sind alle Mitarbeiter/innen der Hochschulen (Professoren und Angestellte) verpflichtet, Erfindungen ihrem Arbeitgeber/ ihrer Arbeitgeberin anzuzeigen. Der Wissens- und Technologie-Transfer der Osnabrücker Hochschulen stellt hierfür Informationen zur Verfügung. Er arbeitet dabei eng mit der Hannoverschen Patentverwertungsagentur EZN im Rahmen des mit dem Programm WIPANO vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie geförderten Patentverbundes Nord-West Niedersachsen zusammen.

Verbund/Partnerorganisation

  • Hochschule Osnabrück
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