Bilaterale Zusammenarbeit als Instrument zur Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung - eine rechtsvergleichende Analyse unter besonderer Berücksichtigung der deutsch-französischen intergouvernementalen Zusammenarbeit
Projektstatus: abgeschlossen Drittmittelprojekt
Das Interesse an der Untersuchung der Eignung einer bilateralen Zusammenarbeit zur Harmonisierung der direkten Unternehmensbesteuerung beruht auf dem Dilemma, in dem sich der Harmonisierungsprozess seit geraumer Zeit befindet: Zwar sehen EU-Kommission und Mitgliedstaaten nach wie vor einen dringenden Harmonisierungsbedarf, jedoch haben sich die bislang eingesetzten Instrumente zunehmend als ungeeignet erwiesen, zu einer fortschreitenden Rechtsangleichung beizutragen. Zur Überwindung des daraus resultierenden Stillstands haben Deutschland und Frankreich in den vergangenen beiden Jahren die Möglichkeiten einer bilateralen Harmonisierung ausgelotet und rudimentär umgesetzt. Die darin zum Ausdruck kommende Bereitschaft Deutschlands und Frankreichs, bei der Angleichung der Steuerrechtsordnungen neue Wege zu gehen, gibt Anlass, die Eignung bilateraler Kooperationen als innovatives Harmonisierungsinstrument zu untersuchen. Von den herge-brachten Harmonisierungsinstrumenten unterscheidet sich der bilaterale Ansatz insbesondere dadurch, dass er sich außerhalb des institutionalisierten Rahmens der EU bewegt, so dass harmonisierende Regelungen insbesondere nicht am Anwendungsvorrang des sekundären Unionsrechts partizipieren. Nach unserer Überzeugung hängt die Eignung bilateraler Kooperationen als Instrument zur Verwirklichung einer dauerhaften Harmonisierung daher maßgeblich davon ab, inwieweit sich die harmonisierenden Regelungen in den rechtlichen und außerrechtlichen Rahmen der jeweiligen nationalen Steuerrechtsordnungen einfügen. Die Untersuchung der Eignung des bilateralen Ansatzes als Instrument der Harmonisierung setzt daher voraus, dass zunächst die für Art und Ausmaß einer Rechtsangleichung relevanten rechtlichen und außerrechtlichen Faktoren identifiziert werden. Da sich die bestehenden nationalen Systeme der Unternehmensbesteuerung ihrerseits in eine Vielzahl heterogener Regelungsbereiche (Subsysteme) unterteilen lassen, empfiehlt es sich dabei, die Faktoren sachbereichsspezifisch anhand ausgewählter Referenzgebiete zu ermitteln. Sind die harmonisierungsrelevanten Faktoren identifiziert, ist ihre Bedeutung für den Harmonisierungserfolg zunächst in Bezug auf die einzelnen Referenzgebiete zu bewerten. Die so gewonnenen Erkenntnisse sind in einem weiteren Schritt auf einer sachbereichsübergreifenden (Meta-) Ebene zu ordnen. Die hier vorzunehmende Systematisierung soll es ermöglichen, die Eignung des Instruments bilateraler Kooperationen als Harmonisierungsinstrument losgelöst von den Referenzgebieten zu beurteilen. Die Erkennt-nisse sollen den an der nationalen wie supranationalen Normsetzung beteiligten Organen Leistungsfähigkeit und -grenzen des bilateralen Ansatzes aufzeigen. Sollte sich der bilaterale Ansatz als geeignet erweisen, bietet die Untersuchung die Grundlage, nachfolgende Forschungsvorhaben unter Einbeziehung weiterer Rechtsordnungen anzustoßen.