Die aktuelle Rechtsprechung (OLG wie BGH) hält es für sachgerecht und vom Aufwand her vertretbar, die Informationen zur Nutzung der Regelung über eine zentrale Eingabemaske einzeln zu erfassen. Derzeit sind die Voraussetzungen für eine solche Eingabe der Einzelnutzungen technisch und infrastrukturell an keiner Hochschule in Deutschland gegeben.